Krypto-Assets im Fokus: Neue FINMA-Vorgaben für Vermögensverwalter
Die FINMA hat in einer aktuellen Aufsichtsmitteilung ihre Anforderungen an die Verwahrung von Krypto-Assets für Vermögensverwalter konkretisiert. Neu ist klar: Krypto-Vermögenswerte müssen für jede Kundin und jeden Kunden einzeln und über eine regulierte Verwahrstelle – wie eine Bank oder ein gleichwertig beaufsichtigtes Institut – verwahrt werden. Auch ausländische Verwahrer sind nur noch dann zulässig, wenn sie einen gleichwertigen Insolvenzschutz wie in der Schweiz bieten.
Vermögensverwalter mit Krypto-Strategien und Investmentprodukten, insbesondere bei AMCs und ETPs, müssen bestehende Set-ups überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Regulatorisch klare, operativ belastbare und insolvenzrechtlich saubere Verwahrstrukturen werden zum Muss.
Bank Frick positioniert sich dabei als regulierte Bank mit MiCAR-Zulassung und bietet individuelle, rechtlich belastbare Lösungen, die Verwahrung, Handel und weitere Services aus einer Hand kombinieren – auch im Hinblick auf steigende regulatorische Anforderungen in der Schweiz und im EWR.