MiFID II – Schutz von Investoren
Am 3. Januar 2018 ist die überarbeitete europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) samt den dazugehörenden Verordnungen in Kraft getreten.
Das Hauptaugenmerk von MiFID II liegt auf dem verstärkten Schutz von Investoren und Anlegern, strengeren Regeln zur digitalen Kommunikation sowie auf erweiterten Offenlegungspflichten insbesondere bezüglich Kosten, Provisionen und Wertpapiertransaktionen.
Wir empfehlen Ihnen verschiedene Dokumente zur Lektüre, wenn Sie sich ausführlicher mit MiFID II und den diesbezüglichen Regelungen von Bank Frick auseinandersetzen möchten. Diese finden Sie hier.
Auf Wunsch können Ihnen die Unterlagen auch in Papierform auf dem Postweg zugestellt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie trotz unserer Anstrengungen mit einer unserer Dienstleistungen nicht zufrieden sein, können Sie sich entweder an Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin wenden oder direkt per E-Mail beschwerde [at] bankfrick.li an die Beschwerdestelle der Bank.